Blühpate online werden!

Ich möchte Pate für eine artenreiche Blühfläche werden.

Hiermit werde ich widerruflich Pate für eine Blühfläche.
Ich beauftrage / Wir beauftragen den Landwirtschaftsbetrieb, Flora Agrar GmbH, Rotberger Weg 1-5 in 12529 Schönefeld,
auf seinen landwirtschaftlichen Nutzflächen eine Blühfläche für den Zeitraum April/Mai bis September des Jahres 2021 wie folgt anzulegen.

Hinweise:


1.    Nach Bestellung erhalten Sie eine Rechnung mit 30-tägigem Zahlungsziel. Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden, so          behält sich die Flora Agrar GmbH vor, vom Vertrag zurückzutreten.

        Der Vertrag wird erst rechtswirksam, wenn die Flora Agrar GmbH ihn schriftlich, durch Aushändigung der Urkunde mit der persönlichen Parzellennummer,                  bestätigt.

2.    Eine Bestellung der Blühpatenschaft für das laufende Jahr, kann wegen der Anbauplanung nur bis einschließlich den 15. Mai erfolgen oder später                 dann für das Folgejahr!

3.    Der Vertrag endet jeweils zum 15. September eines jeden Jahres und wird nicht automatisch verlängert. Eine Verlängerung muss zwischen beiden                                  Vertragsparteien gesondert schriftlich vereinbart werden.

4.    Widerruf kann schriftlich bis. maximal 14 Tage nach Beauftragung erfolgen.

5.    Gerichtsstand ist 15711 Königs Wusterhausen.

6.    Die Flora Agrar GmbH behält sich den Standort und die genaue Saatgutzusammensetzung zur Durchführung der Blühfläche vor.

7.    Nach erfolgter Anlage der Blühfläche, wird dem „Blühpaten“, unter seiner persönlichen Parzellennummer, der Anbaustandort seiner Blühwiesenparzelle                    mitgeteilt.

8.    Die Parzellen werden durch die Flora Agrar GmbH mit Nummernschildern

        gekennzeichnet und jeder „Blühpate“ erhält eine Skizze mit Lage seiner Parzelle. Auf Wunsch, wird auch der Name des Paten auf dem Parzellenschild            mit aufgeführt! 

9.    Der Landwirtschaftsbetrieb garantiert, dass die Fläche zur Anlage der Blühfläche, in keiner Form staatlich gefördert wird oder sonstigen Fördermaßnahmen              unterliegt. Die Blühfläche ist für den Zeitraum 

         vom April bis zum September aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen und sämtliche Kosten werden von der Flora Agrar GmbH getragen.

10. Der Preis für die Blühparzellen gilt inklusive der gesetzlichen 19% MwSt. und 

        beinhaltet das Anlegen der Parzellen, Saatgut, Lohnkosten, Markierung und Verwaltung der Parzellen. Sonstige Kosten fallen für den „Blühpaten“                nicht an. 

11. Ihre persönlichen Daten werden nur zu Vertragszwecken und nur im Rahmen

       der zeitlichen Vertragsbezeichnung genutzt. Erlischt der Vertrag, werden auch Ihre gespeicherten Daten unmittelbar gelöscht, sofern keine gesetzliche                     Aufbewahrungsfristen bestehen.


Preise:
1 Jahr / Blühfläche 50 m²             40,00 €
1 Jahr / Blühfläche 100 m²           80,00 €
2 Jahre / Blühfläche 50 m²           75,00 €
2 Jahre /Blühfläche 100 m²       150,00 €

WICHTIG!!!

Bitte unten im Feld "Nachricht" Ihre Laufzeit und Ihre Wunschgröße mit angeben. 
Bitte geben Sie auch an, ob auf Ihrem Parzellenschild Ihr Name stehen soll.

Deutschland

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